Aussetzung des kommunalen Innenentwicklungsförderprogrammes in der Stadt Bad Königshofen i. Gr.

In der Sitzung vom 25.06.2020 beschloss der Stadtrat der Stadt Bad Königshofen i. Gr. das kommunale Förderprogramm zur Innenentwicklung mit Wirkung vom 01. Juli 2020 für die Jahre 2020/2021 auszusetzten.
 
Grund ist die aktuelle Haushaltslage. 
 
Dies betrifft ausschließlich die Stadt Bad Königshofen i. Gr. mit den Ortsteilen Althausen, Aub, Eyershausen, Gabolshausen, Ipthausen, Merkershausen und Untereßfeld.
 

In den 10 anderen Allianzgemeinden hat das Förderprogramm weiterhin Gültigkeit.

 

Aktueller Stand

Auch dieses Jahr wurde das Innenentwicklungs-Förderprogramm gut angenommen. Der unten stehenden Grafik können Sie einige Daten zu diesem Programm entnehmen. Diese bezieht sich auf das Jahr 2019 in der Stadt Bad Königshofen mit Ortsteilen.  

 

Förderprogramm der Kommunalen Allianz Fränkischer Grabfeldgau

für Investitionen zur Nutzung vorhandener Bausubstanz

 

In der Lenkungsgruppensitzung am 29.01.2014 haben die Bürgermeister der Allianzkommunen das kommunale Innenentwicklungsförderprogramm auf den Weg gebracht.

Nach fünf Jahren erfolgreicher Laufzeit wurde das Förderprogramm auf Grundlage der bisher gesammelten Erfahrungen entsprechend überarbeitet und für weitere fünf Jahre - gültig ab dem 01.02.2019 - verlängert.

 

Die Mitgliedskommunen der Grabfeldallianz fördern Investitionen in ungenutzte Bausubstanz der Ortskerne, die eine neue Wohn- oder Gewerbenutzung mit sich bringen. Ebenfalls wird der Abriss und die Errichtung von Ersatzgebäuden oder die Schaffung von wohnungsbezogenen Freiflächen im Ortskern gefördert.

 

Folgende Voraussetzungen sind hierfür zu erfüllen:

  • Das Gebäude liegt im von der Gemeinde festgelegten Geltungsbereich.
  • Das Gebäude ist seit min. 6 Monaten ungenutzt.
  • Das Gebäude wurde vor 01.01.1969 gebaut.
  • Die Nutzung des Gebäudes entspricht min. 5 Jahre der im Antrag geplanten Nutzung.
  • Der Antragssteller ist zugleich Eigentümer des Grundstücks.
  • Vor Bewilligung darf nicht mit den Maßnahmen begonnen werden.
  • Die äußere Gestaltung des Gebäudes wird mit der Kommune abgestimmt.

 

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Aufnahme der Nutzung und Prüfung des vorgelegten Verwendungsnachweises. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

 

Die Förderung:

  • Bei Revitalisierung bzw. Neuerrichtung von Ersatzgebäuden: 25 % der förderfähigen Nettokosten, max. 10.000 €
  • Bei Abriss und Freiflächengestaltung: 25 % der förderfähigen Nettokosten, max. 2.000 €
  • Kinderbonus: 10 % des Förderbetrages pro Kind, max. 1.000 €
  • kostenloses Erstberatungsgespräch mit einem der folgenden Architekturbüros

Antragsformular:

Das Antragsformular finden sie hier zum Download.

 

 

Das kostenlose Beratungsgespräch: Fragen an die Bauberater

Wie sollen sich die Antragssteller auf das Beratungsgespräch vorbereiten?

Es wäre von Vorteil, wenn der Antragsteller eine grobe Vorstellung seiner zukünftigen Gebäudenutzung hat – dies ist allerdings keine Voraussetzung. Schließlich kommen wir ja zur Beratung und möchten Potentiale und Möglichkeiten aufzeigen – oft ergeben sich hier Aspekte und Ideen, welche die Antragsteller noch gar nicht bedacht hatten.
 

Was können die Menschen von dem Beratungsgespräch erwarten? Welche Leistungen werden angeboten?

Wie gesagt, wir möchten gemeinsam mit den Antragstellern die optimalen Möglichkeiten der Beratungsobjekte herausarbeiten, hierzu stellen wir auch Fragen bzw. hinterfragen manche Ideen, um so ein optimale Beratung liefern zu können.
Wir geben Empfehlungen zu Gebäudenutzung, einer möglichen neuen Grundrißaufteilung etwa, Fragen der Fassadengestaltung und Freiraumgestaltung/ -verbesserung werden behandelt, aber auch bautechnische Themen – z.B. welche Materialien sich für eine Sanierung eignen könnten, wie man verschieden Bauteile erhalten kann,  usw.
Was wir leider im Rahmen des Beratungsgespräches nicht leisten können, sind detaillierte Kostenberechnungen/ -schätzungen, bauphysikalische Vergleiche und Berechnungen der unterschiedlichen Dämmmaterialien. Dies sind Leistungen die üblicherweise separat an Fachleute wie Architekten, Statiker und Energieberater beauftragt werden.
Zusammengefasst wollen wir auf eine sinnvolle Aktivierung eines leerstehenden Gebäudes im Ortskern hinwirken. Hierzu erhält der Antragsteller wertvolle Tipps und Ideen von Fachleuten.

 

Wie läuft ein solches Gespräch ab?

In einem ersten Schritt wird bei der Beratung ein kurzer Informationsaustausch über das Beratungsobjekt geführt. Der Antragsteller darf uns zwanglos erzählen was er für das Objekt plant, welchen Bedarf er hat etc.
Im nächsten Schritt erfolgt eine gemeinsame Besichtigung des Gebäudes/ Anwesens mit einer Fotodokumentation der wesentlichen Bestandteile und Bereiche. Dabei werden schon die ersten Ideen von uns geäußert, Ratschläge zu Problemen gegeben, aber auch Hinweise und Empfehlungen ausgesprochen.

Zum Schluss werden die gewonnen Erkenntnisse gemeinsam mit den Antragstellern diskutiert und ein erstes Fazit für das Objekt gezogen. Den Antragstellern wird nochmals die Gelegenheit für Fragenstellungen gegeben. Sofern alle Punkte erschöpfend und zufriedenstellen behandelt wurden, ist das Beratungsgespräch damit abgeschlossen.

 

Wie geht es weiter nach dem Beratungsgespräch?

Wir erstellen zeitnah nach dem Beratungstermin vor Ort ein Beratungsprotokoll, in welchem der Inhalt der Beratung, sowie im Besonderen die dabei ausgesprochenen Empfehlungen festgehalten werden. Auch werden die Fotos des Objektes beigefügt.
Dieses Protokoll wird an die jeweils zuständige Bauverwaltung zur weiteren Bearbeitung des Förderantrages weiter geleitet. Sofern alle Voraussetzungen für eine Förderung gegeben sind, entscheidet die örtliche Kommune dann während der nächsten Gemeinde- oder Stadtratsitzung über die Förderzusage.
D
er Antragsteller wird hierüber baldmöglichst durch die Bauverwaltung informiert.

 

Wie schätzen Sie die Bedeutung von dem „Kommunalen Innenentwicklungsförderprogramm“ ein?

Ich halte das Förderprogramm für eine ausgezeichnete und extrem wichtige Maßnahme zur Akzeptanzsteigerung und Bewusstseinsbildung für den Innenort. Wer mit offenen Augen durch die Ortschaften fährt, gewinnt schon einen Eindruck zur Problematik der verödeten Ortskerne. Dies wird sich in den kommenden Jahren noch deutlich verschärfen.
Insofern ist hier den weitsichtigen Kommunen, die dieses Förderprogramm aufgelegt haben, wirklich zu danken. So wirken sie schon frühzeitig diesem Zustand entgegen und sorgen für Attraktivität und Belebung  der Ortskerne. Angenehmer Nebeneffekt ist der damit verbundene finanzielle Anreiz für die dortigen Bauinteressenten.

 

Aktuelles

Anschrift
Kommunale Allianz Fränkischer Grabfeldgau
Josef-Sperl-Straße 3
97631 Bad Königshofen im Grabfeld

Tel 09761/ 402 15
Fax 09761/ 402 59